Fragen zur Vermietung
Aktuelle Wohnungsangebote inserieren wir auf unserer Homepage sowie in dem Immobilienportal immoscout24.de. Wir bitten um Ihre konkrete Online-Bewerbung auf ein aktuelles Angebot, die wir zeitnah prüfen.
Sollte aktuell kein passendes Wohnungsangebot inseriert sein, können Sie sich auch als wohnungssuchend direkt in unserer Datenbank erfassen, indem Sie unseren Online-Interessentenbogen nutzen.
Ihre Daten bleiben nach Erfassung für 6 Monate bei uns gespeichert und werden dann automatisch wieder gelöscht, sollten wir Ihnen in dem genannten Zeitraum kein passendes Angebot machen können.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen der Vermietung während der Telefonsprechstunden (täglich 8.30 h bis 9.30 h unter der Telefonnummer 06021-4437 2017 gern auch persönlich zur Verfügung.
Sollten wir Ihnen ein Mietangebot unterbreiten können, haben Sie sicherlich Verständnis dafür, dass wir vor Abschluss eines Mietvertrages von Ihnen zunächst einige persönliche Daten benötigen. Diese behandeln wir selbstverständlich vertraulich. Für Ihr Vertrauen bedanken wir uns bereits im Voraus.
Weiterhin benötigen wir von Ihrem bisherigen Vermieter eine Bestätigung über Ihre Mietschuldenfreiheit. Hier finden Sie ein von uns vorbereitetes Formular, das Sie Ihrem Vermieter bitte zur Unterschrift vorlegen.
Bei einem konkrekten Wohnungsangebot benötigen wir folgende Unterlagen zur Prüfung:
- Selbstauskunft auf dem Wohnungsinteressentenbogen online (Mieter 1 und ggfl. Mieter 2) vollständig ausgefüllt
- Einkommensnachweise (die letzten 3 Gehaltsabrechnungen, gültiger Arbeitsvertrag, Rentenbescheid, Bescheid über Arbeitslosengeld etc.)
- Mietschuldenfreiheitsbestätigung Ihres aktuellen Vermieters (Formularvorlage steht unser Service/downloads zur Verfügung)
- Nachweis über eine bestehende Privathaftpflichtversicherung
- falls erforderlich: Wohnberechtigungsschein (wird nur für öffentlich geförderte Wohnungen benötigt)
- Nachweis über eine Behinderung (falls behindertengerechte oder barrierefreie Wohnung erforderlich ist)
Wir weisen darauf hin, dass wir grundsätzlich auch Ihr Einverständnis zur Einholung einer Kreditauskunft benötigen, denn auch wir bewerten die Bonität unserer zukünftigen Mieter vor Abschluss eines Mietvertrages. Wir erfragen Ihre Bonität bei unserem Partnerunternehmen Creditreform.
Ja.
Wir bieten dem Aschaffenburger Wohnungsmarkt nicht nur öffentlich geförderte sondern auch frei finanzierte Wohnungen an.
Beispiele für solche Wohnanlagen finden Sie auf unserer homepage unter Wir über uns / Referenzen z. B. in Damm im Schneidmühlweg oder in Strietwald im Finkenweg/Habichtstraße.
Diese Wohnanlagen bieten wir vorrangig Intressenten an, die aufgrund eines höheren Haushaltseinkommens keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
Nein.
Für den größten Teil unserer Wohnungen ist kein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Den Wohnberechtigungsschein brauchen Sie nur dann, wenn Sie eine preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnung mieten wollen.
Alle Wohnungen in unseren Neubauten seit dem Baujahr 2013 erfordern allerdings einen Wohnberechtungsschein nach der einkommensorientieren Förderung (EOF). Um welche Wohnanlagen es sich handelt finden Sie in unserem EOF Infoblatt.
Die Antragsformulare erhalten Sie im Bürgerservicebüro im Rathaus der Stadt Aschaffenburg. Die zuständige Stelle im Rathaus für die Prüfung des Antrags ist das Bauordnungsamt der Stadt Aschaffenburg, email: wohnungswesen@aschaffenburg.de.
Interessenten, die nicht Bürger der Stadt Aschaffenburg sind, erhalten Auskünfte zum Wohnberechtigungsschein bei ihrer jeweils zuständigen Wohnsitzbehörde.
Was bedeutet EOF?
EOF steht für "einkommensorientierte Förderung".
Alle unsere Neubauten werden seit dem Jahr 2013 mit Fördermitteln der Regierung errichet im Rahmen der sogenannten Einkommensorientierten Förderung.
Die neuen Wohnungen werden an Familien vermietet, deren gesamtes Haushaltseinkommen bestimmten Einkommensstufen nicht übersteigen.
Es gibt bei uns Wohnungsangebote für Mieter in drei verschiedenen Einkommensstufen.
Die Bewertung und Beurteilung, in welcher Einkommensstufe ein Haushalt eingeordnet wird hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Auch Durchschnittsverdiener können in den Genuss von kostengünstigen geförderten EOF Wohnungen kommen. Eine Kurzübersicht zu unseren Wohnanlagen mit Wohnungen der EOF Förderungen finden Sie in unseren EOF - Infoblatt.
Als Aschaffenburger Bürger*in beantragen Sie Ihren Wohnberechtigungsschein beim Bauordnungsamt
Für auswärtige Mietinteressenten ist die jeweilige Wohnsitzbehörde zuständig.
Ja, allerdings liegt der Schwerpunkt der Stadtbau Aschaffenburg GmbH im Bereich der Wohnraumvermietung.
Stellplätze und Garagen werden vorrangig unseren eigenen Mietern zur Anmietung angeboten. Wenn das Angebot an Stellplätzen die Nachfrage übersteigt, bieten wir diese auch externen Mietinteressenten gerne an.
Nein.
Die Stadtbau Aschaffenburg GmbH bietet im gesamte Stadtgebiet Wohnungen an. Im Landkreis verfügen wir über keine weiteren Wohnungsbestände.
Nein.
Die Stadtbau Aschaffenburg GmbH ist keine Genossenschaft. Einlagen oder Anteile sind nicht erforderlich.
Nein.
Die Stadtbau Aschaffenburg GmbH vermietet ohne Gebühren aus ihrem eigenen Wohnungsbestand.
Ja.
Entsprechend unseren Mietverträgen ist bei Abschluss des Mietvertrages eine Kaution in Höhe von 3 Monatskaltmieten zu hinterlegen. Für die Dauer der Kautionshinterlegung erhalten Sie darauf Zinsen.
Fragen zum laufenden Mietverhältnis
In jeder größeren Wohnanlage sind Spielplätze vorhanden.
Die regelmäßige Kontrolle der Verkehrssicherheit der Spielplätze wird von der Stadtbau Aschaffenburg GmbH sicher gestellt.
Unsere Hausmeister sind für die regelmäßige Überwachung zuständig und halten die Anlagen sauber.
Wir bitten unsere Mieter auch selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Spielplätze nicht verschmutzt hinterlassen oder als Hunde- und Katzenklo missbraucht werden.
Sollten Ihnen Mängel auffallen, wenden Sie sich bitte an den für Ihre Wohnanlage zuständigen Hausmeister. Wer für Sie zuständig ist entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertragsordner oder dem Aushang im Treppenhaus.
Mit einer zunehmenden Anzahl an Autos wird es an den zu den Wohnanlagen angrenzenden Straßen immer enger. Beim Bau der Wohnanlagen wurden nach Möglichkeit ausreichend Stellplätze errichtet.
Soweit die Nachfrage nach Parkplätzen in der Wohnanlage das Angebot übersteigt, nehmen wir die Anfrage gern in unsere Datenbank auf und setzen uns wieder mit Ihnen in Verbindung, sobald ein Stellplatz angeboten werden kann. Die Anfrage richten Sie bitte an unsere Mitarbeiterinnen in der Vermietung.
In unseren Wohnanlagen stehen Kindern Spielplätze zur Verfügung auf denen sie sich im Rahmen der Spielplatzordnung spielerisch entfalten dürfen. Wir bitten Sie darum, Rücksicht zu nehmen auf die Nachbarschaft und auch die Regelungen der Hausordnung zu beachten.
Um das Ruhebedürfnis der Nachbarn mit dem Spielbedürfnis der Kinder zu vereinbaren, sind laut Hausordnung folgende Zeiten festgelegt:
Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 7 Uhr.
Mittagsruhe ist von 13 Uhr bis 15 Uhr.
Kleintierhaltung ist grundsätzlich erlaubt. Möchten Sie einen Hund oder eine Hauskatze halten beachten Sie bitte den Punkt 9 unserer Hausordnung. Hierfür istr eine schriftliche Genehmigung von uns als Vermieter einzuholen.
Darf eine weitere Person bei mir einziehen?
Möchten Sie eine weitere Person in Ihre Wohnung aufnehmen dann stellen Sie bitte einen Antrag auf Zuzug. Hierzu können Sie gern das von uns vorbereitete Formular "Antrag auf Zuzug" nutzen.
Nach Eingang Ihres Antrages werden wir diesen prüfen und uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Kündigung muss immer bis zum 3. Werktag des laufenden Monats schriftlich erfolgen.
Sie können hierfür das von uns vorbereitete Kündigungsformular nutzen.
Auf dem Kündigungsschreiben müssen alle Personen unterschreiben, die im Mietvertrag genannt sind. Die Kündigungsfrist beginnt erst mit Eingang des Schreibens bei der Stadtbau Aschaffenburg GmbH.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nach aktuellem Mietrecht in der Regel 3 Monate, d.h. bei fristgerechtem Eingang bis zum Ablauf des übernächsten Monats. Sollte Ihr Mietvertrag jedoch schon sehr lange bestehen, können die Fristen abweichen. Details hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.
Als Mieter sind Sie nach dem Vertrag verpflichtet, die sog. Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen. Details hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag. Um feststellen zu können, welche Arbeiten tatsächlich erforderlich sind, führt der zuständige Objektbetreuer eine Wohnungsbesichtigung durch und klärt die fälligen Leistungen konkret mit Ihnen.
Wir empfehlen Ihnen, mit Ihren Nachbarn selbst zu sprechen. Wenn ein solches Gespräch mit der Bereitschaft zur Verständigung und mit gegenseitigem Respekt geführt wird, werden die Meinungsverschiedenheiten sicherlich am schnellsten bereinigt. Sollte trotzdem keine Einigung zu erzielen sein, steht Ihnen Ihr Kundenteam gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wer die Ansprechpartner für Ihr Mietverhältnis sind, entnehmen Sie Ihrem Mietvertragsordner oder dem Aushang in IhremTreppenhaus.
Die Mieter sorgen entweder selbst für die Reinigung des Treppenhauses oder es wird eine Reinigungsfirma beauftragt.
Welches Verfahren in Ihrem Haus angewendet wird entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag oder dem Aushang im Schaukasten Ihres Treppenhauses.
Sollten Sie in Ihrem Haus selbst für die Treppenhausreinigung verantwortlich sein, finden Sie hierzu nähere Ausführungen unter Punkt 2 unserer Hausordnung.
Wenn ein Fremdfirma mit der Treppenhausreinigung beauftragt ist, werden die Reinigungskosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mietparteien umgelegt.
Fragen zur Mietzahlung
Die Miete ist bis zum 3. Werktag monatlich im Voraus fällig. Um die Mietzahlung für beide Parteien möglichst einfach und wirtschaftlich zu organisieren, wird diese im Lastschriftverfahren abgebucht. Sollte es dennoch einmal zu Zahlungsschwierigkeiten kommen, wenden Sie sich bitte umgehend an die zuständige Sachbearbeiterin im Immobilienmanagement/Forderungsmanagement.
Sollten Sie im laufenden Mietverhältnis Ihre Kontoverbindung wechseln und Ihre Miete wird monatlich von uns eingezogen, bitten wir um Ihre entsprechende Änderungsmitteilung. Die Änderung muss uns schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift bekannt gegeben werden. Sie können uns diese Änderungsmitteilung gern per Post oder auch als Scan per E-mail zukommen lassen. Für weitere Fragen nehmen Sie hierfür bitte Kontakt auf zu unseren Mitarbeiterinnen im Team Forderungsmanagement.
Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer einmal in Zahlungsschwierigkeiten geraten finden wir immer eine Lösung. Sprechen Sie mit unseren Mitarbeiterinnen im Forderungsmanagement.
Fragen zu Betriebs- und Heizkosten
Für das Beheizen Ihrer Wohnung bezahlen die Mieterinnen und Mieter in der Regel eine Vorauszahlung, die die Stadtbau Aschaffenburg GmbH an die Energielieferanten weitergibt.
Der Verbrauch wird einmal jährlich im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ermittelt und mit den Mieterinnen und Mietern abgerechnet.
Aufgrund der Energiekrise sind die Preise für Energie, insbesondere für Gas, stark angestiegen. Ein weiterer Anstieg ist zu erwarten. Allerdings wird ab 01. März 2023 die Gaspreisbremse wirken. Weitere Infos: www.stwab.de/Energiekrise
Die derzeitigen Preissprünge werden aktuellen Prognosen zufolge erhebliche Mehrbelastungen für unsere Mieterinnen und Mieter mit sich bringen.
Wir als Stadtbau Aschaffenburg GmbH sehen uns deshalb in der Verantwortung, den zu erwartenden hohen Nachforderungen für die Abrechnungsjahre 2022 und 2023 in Ihrem eigenen Interesse vorwegzugreifen.
Indem wir Ihre monatliche Heizkostenvorauszahlung im Januar 2023 überprüfen und ggf. anpassen, umso hohen Nachforderungen entgegenzuwirken, die schnell zur Schuldenfalle werden können.
Es handelt sich bei dieser Anpassung nicht um eine Mieterhöhung, sondern um eine präventive Maßnahme unter Berücksichtigung der derzeitigen Energiepreise, d.h. höhere Vorauszahlung senken die Wahrscheinlichkeit hoher Nachzahlungsforderungen.
Die Betriebkostenabrechnung wird Ihnen spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt. Der Abrechnungszeitraum läuft bei uns vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres.
Auch wenn Sie beispielsweise zum 31.01.2022 ausgezogen sind, erhalten Sie ihre Abrechnung erst im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023.
Neben der Anpassung der Vorauszahlung können Sie Ihren eigenen Wärmeverbrauch reduzieren. Sie können beispielsweise moderater heizen und weniger Warmwasser verbrauchen. Weitere Infos: www.stwab.de/Energiekrise
Auf Wunsch können Sie Ihre Vorauszahlungen jederzeit individuell anpassen. Nehmen Sie gerne über die bekannten Wege Kontakt zu uns auf.
Ihre Ansprechpartnerin in der Betriebskostenabteilung für Mietanpassung:
Beate Schöhl
schoehl@stadtbau-ab.de
06021 4437-1619
Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Energiekosten decken die Vorauszahlungen in Abhängigkeit Ihres Verbrauchs unter Umständen nur einen Teil der entstehenden Kosten, so dass in vielen Fällen damit gerechnet werden muss, dass Nachzahlungen für die laufende Abrechnungsperiode entstehen werden. Wir empfehlen daher, Rücklagen dafür zu bilden
Zusammen werden wir eine Lösung finden!
Zeichnet sich ab, dass finanzielle Schwierigkeiten drohen und Sie die Vorauszahlungen nicht mehr zahlen können, nehmen Sie bitte umgehend mit Ihren Ansprechpartnerinnen bei uns Kontakt auf:
Jamie Benzing
benzing@stadtbau-ab.de
06021 4437-1785
Beate Schöhl
schoehl@stadtbau-ab.de
06021 4437-1619
Sie können eine Ratenzahlung vereinbaren, um den Betrag der Nebenkostenabrechnung abzuzahlen.
Bitte nutzen Sie in diesem Zusammenhang auch andere mögliche Unterstützungsangebote.
Prüfen Sie, ob Sie wohngeldberechtigt sind oder Sie andere Transferleistungen erhalten können. Über finanzielle Hilfen in diesem Bereich informiert Sie die
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Ansprechpartner beim Jobcenter oder Amt für soziale Leistungen.
In unserem "Erklärvideo" erläutern wir Ihnen, wie Sie Energie sparen können und hierdurch Ihre Heizkosten senken können.
Klicken Sie einfach auf das nebenstehende Bild.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Technische Bestandsbewirtschaftung
Bitte wenden Sie sich bei Reparaturbedarf an den für Ihre Wohnanlage zuständigen Hausmeister. Wer für Sie zuständig ist entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertragsordner oder dem Aushang im Treppenhaus.
Wir kümmern uns darum, den Schaden möglichst schnell zu beheben. In diesem Fall wird sich ein Mitarbeiter unseres Regiebetriebs oder einer Fremdfirma mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen einen Termin abstimmen.
Sollten Sie als Mieter jedoch die Schäden selbst verursacht haben, werden die anfallenden Reparaturkosten in diesem Fall Ihrem Mietekonto belasten.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen Mangel melden möchte?
Sollten Sie einen Mangel in Ihrer Wohnung feststellen ist Ihr erster Ansprechpartner immer der für Ihre Wohnanlage zuständige Hausmeister. Wer für Sie zuständig ist entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertragsordner oder dem Aushang im Treppenhaus. Der Hausmeister wird den Mangel an Ihr zuständiges Betreuungsteam weiterleiten und erforderliche Maßnahmen in die Wege leiten.
Bei Problemen mit der haustechnischen Versorgung (Heizung, Wasser, Abwasser, Wasserrohrbruch, Gasgeruch im Gebäude oder ähnliche Störungen) informieren Sie grundsätzlich bitte umgehend während der üblichen Geschäftszeiten Ihren zuständigen Hausmeister, der dann sofort alle erforderlichen Maßnahmen veranlassen wird.
Außerhalb unserer Geschäftszeiten, am Wochenende oder an Feiertagen wenden Sie sich im Notfall bitte an die Stadtwerke Aschaffenburg, deren Servicetelefonnummer auch in unserem Aushangkasten in Ihrem Treppenhaus genannt wird.
Den Störungsdienst der Stadtwerke Aschaffenburg erreichen Sie rund um die Uhr unter folgenden Telefonnummern:
allgemein: 06021 391-300
bei Gasgeruch: 06021 391-444
Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen, oder anderen Schäden, die der Mieter selbst verursacht hat, auch von diesem übernommen werden müssen. Aus diesem Grunde verlangen wir von unseren Mietern grundsätzlich bei Abschluss eines Mietvertrages den Nachweis über eine bestehende Privathaftpflichtversicherung, die im Falle von selbst verursachten Schäden solche Kosten decken kann.